P2P-Kredite über die GmbH: welche Plattformen Firmen annehmen und wann es sich lohnt
Sieben Plattformen eröffnen Konten für Firmen. Was sie verlangen, wie Zinsen in der GmbH im Vergleich zu privat besteuert werden und wann es sinnvoll ist, das Geld in der Firma anzulegen.
Wenn Ihre Firma Geld hält, das sie gerade nicht braucht, können P2P-Kredite ein Ort sein, an dem es arbeitet. Mehrere Plattformen eröffnen Konten für Unternehmen, und der Papierkram ist überschaubar. Ob es sich lohnt, hängt vor allem an einer Frage: Ist das Geld schon in der Firma, und bleibt es dort eine Weile?
Dieser Leitfaden zeigt, welche Plattformen Firmen annehmen, was sie verlangen und wie die Rechnung für eine deutsche GmbH aussieht. Steuerregeln unterscheiden sich je nach Land: Sitzt Ihre Firma woanders, gilt der Plattform-Teil trotzdem, und der Steuer-Teil ist ein Ausgangspunkt für das Gespräch mit Ihrer Steuerberatung.
Auf einen Blick
Mintos
Unser Score7,6- Rendite
- 10,28% Plattformdurchschnitt
- Mindestanlage:
- 50 €
Nimmt EU-Firmen mit Firmenkonto und LEI an. Viele Kreditgeber in einem beaufsichtigten Konto.
EstateGuru
Unser Score7,1- Rendite
- 9,32% Plattformdurchschnitt
- Mindestanlage:
- 50 €
Nimmt im EWR registrierte Firmen an, angemeldet über eine vertretende Person. Kredite mit Immobilien als Sicherheit.
Twino
Unser Score6,1- Rendite
- 12,0% beworbenes Maximum
- Mindestanlage:
- 1 €
Nimmt in der EU oder im EWR gegründete Firmen an. Lizenziert, ab 1 €, keine Gebühren für Ein- und Auszahlung oder Verkauf.
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Nectaro
Unser Score6,1- Rendite
- 14,0% beworbenes Maximum
- Mindestanlage:
- 50 €
Nimmt in der EU registrierte Firmen mit EU-Bankkonto an. Lizenziert, mit 20.000 € Anlegerentschädigung, falls die Plattform selbst ausfällt.
Monefit SmartSaver
Unser Score4,7- Rendite
- 10,52% beworbenes Maximum
- Mindestanlage:
- 10 €
SmartSaver Business: dieselben 7,5 % pro Jahr auf dem Hauptkonto wie privat, online eröffnet. Braucht ein Bankkonto im EWR oder in der Schweiz.
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Welche Plattformen Firmen annehmen
Alles hier stammt aus den Hilfeseiten oder Bedingungen der Plattformen selbst:
- Mintos: Firmen mit Sitz in der EU oder in einem Land mit gleichwertigen Geldwäsche-Standards, mit einem Bankkonto auf den Namen der Firma und einer LEI (Legal Entity Identifier).
- Twino: Firmen, die in der EU oder im EWR gegründet und registriert sind. Die Registrierung übernimmt eine vertretungsberechtigte Person.
- Nectaro: Firmen mit Sitz in der EU und einem EU-Bankkonto.
- EstateGuru: Firmen, die im EWR registriert sind. Angemeldet werden sie über eine vertretende Person, die sich zuerst als Privatnutzer registriert. Eine Person kann mehrere Firmen vertreten.
- Monefit SmartSaver: ein Business-Konto mit denselben 7,5 % pro Jahr auf dem Hauptkonto wie privat. Die Firma braucht ein Bankkonto im EWR oder in der Schweiz.
- PeerBerry: Firmen können investieren, Einzahlungen müssen vom Firmenkonto kommen, und Sie können ein privates und ein Firmenkonto nebeneinander führen.
- Indemo: bietet bei der Anmeldung einen Business-Kontotyp an.
Für Bondora, Lande und Debitum haben wir keine eindeutige Aussage gefunden. Fragen Sie dort beim Support nach, bevor Sie fest damit planen.
Was Sie brauchen
Die meisten Plattformen verlangen dieselben Unterlagen:
- Einen Handelsregisterauszug, meist einen aktuellen. Monefit verlangt einen aus den letzten drei Monaten.
- Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten, also allen mit 25 % oder mehr, mit Ausweis.
- Ausweis und Vertretungsnachweis der Person, die das Konto eröffnet.
- Ein Bankkonto auf den Namen der Firma, von dem alle Einzahlungen kommen.
- Eine LEI bei Plattformen, die als Wertpapierfirma nach MiFID zugelassen sind, wie Mintos ausdrücklich schreibt. Laut der Kanzlei CMS kostet die Beantragung rund 100 € und die jährliche Verlängerung etwa 80 €.
Schwarmfinanzierungsplattformen mit ECSP-Lizenz wie EstateGuru führen ihren Einstiegstest auch für Firmen durch. Größere Unternehmen, die die Schwellenwerte der EU-Schwarmfinanzierungsverordnung erfüllen, können beantragen, als kundige Anleger eingestuft zu werden.
Wie die Zinsen in einer GmbH besteuert werden
Eine GmbH zahlt auf Zinserträge drei Steuern:
- Körperschaftsteuer: 15 %.
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % davon, also 0,825 % des Gewinns.
- Gewerbesteuer: 3,5 % mal den Hebesatz der Gemeinde, mindestens 200 %. Bei 400 % sind das 14 %. Einen Freibetrag bei der Gewerbesteuer hat eine GmbH nicht.
Bei einem Hebesatz von 400 % bleiben der Firma rund 70 % der Zinsen, bei 200 % rund 77 %. Privat zahlen Sie die Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 % zuzüglich Kirchensteuer, sobald Ihr Sparerpauschbetrag von 1.000 € ausgeschöpft ist.
Zwei weitere Punkte:
- Eine Holding ändert daran nichts. Die bekannte 95-%-Steuerfreiheit gilt für Dividenden und Anteilsverkäufe, nicht für Zinsen. Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung für vermögensverwaltende Gesellschaften setzt eigenen Grundbesitz voraus; eine GmbH, die nur Zinsen erzielt, kommt dafür nicht in Frage.
- Die Körperschaftsteuer sinkt. Sie fällt 2028 von 15 % auf 14 % und dann jährlich um einen Punkt bis auf 10 % ab 2032. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das insgesamt etwa 24,6 %.
Ein Rechenbeispiel: 1.000 € Zinsen
Bei einem Hebesatz von 400 % und ohne Kirchensteuer:
- In der GmbH: 150 € Körperschaftsteuer, 8,25 € Solidaritätszuschlag und 140 € Gewerbesteuer. Der Firma bleiben 701,75 €.
- Privat, mit bereits ausgeschöpftem Sparerpauschbetrag: 263,75 € Steuer, Ihnen bleiben 736,25 €.
- In der GmbH und dann an Sie ausgeschüttet: Die 701,75 € werden bei der Ausschüttung noch einmal mit 26,375 % besteuert, übrig bleiben 516,66 €.
Pro Euro Zinsen ist die GmbH bei einem Hebesatz von 400 % also nicht günstiger. Ihr Vorteil liegt darin, wie viel Geld überhaupt arbeiten kann.
Wann es sich lohnt
Am meisten spricht dafür, wenn das Geld schon in der Firma ist und dort ohnehin bleiben würde, als Rücklage oder für spätere Vorhaben. Es erst auszuschütten, um privat anzulegen, kostet 26,375 %, bevor ein einziger Euro verliehen ist. Bleibt es in der Firma, arbeitet der volle Betrag, und versteuert wird erst wieder, wenn Sie später ausschütten.
Drei weitere Punkte sprechen für die Firma:
- Verluste sind Betriebsausgaben. Ein ausgefallener Kredit kann in der Firma in der Regel als Aufwand abgeschrieben werden. Privat ist der Unterschied kleiner geworden, seit das Jahressteuergesetz 2024 die jährliche Grenze von 20.000 € für Verluste aus Forderungsausfällen gestrichen hat.
- Ein niedriger Hebesatz. Bei 200 % bis 250 % zahlt die GmbH auf Zinsen weniger Steuer, als Sie privat zahlen würden.
- Klare Trennung. Firmengeld, Firmenkonto und Firmenauszüge halten die Buchhaltung übersichtlich.
Meist lohnt es sich nicht, wenn das Geld sonst ohnehin an Sie ausgeschüttet würde oder wenn es um kleine Beträge geht: LEI, Buchhaltung und Steuererklärung kosten jedes Jahr etwas.
So fangen Sie an
- Klären Sie mit Ihrer Steuerberatung, wie Zinsen und Abschreibungen von P2P-Plattformen gebucht werden und ob sich das bei Ihrem Hebesatz lohnt.
- Beantragen Sie eine LEI, wenn Sie Mintos oder eine andere Plattform mit MiFID-Lizenz nutzen möchten.
- Eröffnen Sie das Konto über die Firmenanmeldung der Plattform und laden Sie die Unterlagen hoch.
- Zahlen Sie nur vom Firmenkonto ein, und laden Sie für die Buchhaltung jedes Jahr den Jahresauszug jeder Plattform herunter.
Die üblichen Risiken gelten für Firmen genauso wie für Privatanleger: Es gibt keine Einlagensicherung, Renditen sind nicht garantiert, und Geld kann verloren gehen. Unser Risiko-Leitfaden erklärt, wie, und unsere Methodik zeigt, wie wir jede Plattform bewerten. Dieser Artikel erklärt allgemeine Regeln und ist keine Steuerberatung.
Quellen
- Mintos: Können Firmen investieren?
- Twino: Wer kann investieren?
- Nectaro: Können Firmen investieren?
- EstateGuru: Nutzungsbedingungen, Ziffern 2.2 bis 2.6 und 4.1
- Monefit: SmartSaver-Business-Konto eröffnen, SmartSaver Business
- PeerBerry: Wer kann investieren?, Privat- und Firmenkonto
- Indemo: FAQ
- CMS: LEI-Pflicht und Kosten
- Gesetz: § 23 KStG, § 11 GewStG, § 16 GewStG
- KPMG: Senkung der Körperschaftsteuer 2028 bis 2032 beschlossen, 11. Juli 2025
- REB Steuerberatung: Erweiterte Gewerbesteuerkürzung
- Lohnsteuer kompakt: 20.000-€-Grenze aufgehoben






